Wenn sich Lebenspartner trennen und einer aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, rücken Versicherungen meist nicht als Erstes in den Fokus. Dabei können gerade hier schnell gefährliche Lücken im Schutz entstehen. Was ist zu beachten?
In der privaten Haftpflichtversicherung endet die Mitversicherung eines Partners in der Regel mit dem Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt. Bei Ehepaaren besteht der Schutz meist noch bis zur rechtskräftigen Scheidung fort, bei unverheirateten Paaren endet er häufig bereits mit dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung. Entscheidend sind jedoch immer die konkreten Vertragsbedingungen des Versicherers, da es hier Unterschiede geben kann. Der bislang mitversicherte Ex-Partner sollte daher zeitnah eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen, während Kinder in der Regel über den Vertrag eines Elternteils versichert bleiben können. Auch in der Krankenversicherung ergeben sich durch eine Trennung wichtige Änderungen. Wer zuvor über die Familienversicherung beim Partner gesetzlich mitversichert war, muss sich nach einer rechtskräftigen Scheidung innerhalb von drei Monaten selbst versichern. In der Hausratversicherung hängt der Schutz stark davon ab, wer den Vertrag führt und in der bisherigen Wohnung verbleibt: Zieht der Versicherungsnehmer aus, kann der Versicherungsschutz für den dort lebenden Ex-Partner noch eine begrenzte Übergangszeit bestehen, danach ist jedoch ein eigener Vertrag erforderlich.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen schließlich Lebens- und Unfallversicherungen sowie alle weiteren Verträge mit Bezugsberechtigungen. Ist der frühere Partner als Begünstigter eingetragen, bleibt dies zunächst bestehen, kann aber jederzeit angepasst werden; im Leistungsfall entscheidet ansonsten die vertragliche Regelung oder ersatzweise die Erbfolge. Gerade nach einer Trennung sollten deshalb alle bestehenden Versicherungsverträge sorgfältig geprüft und angepasst werden, um ungewollte Begünstigungen oder Versorgungslücken zu vermeiden.

